Die Einschreibungen sind im Zeitraum vom 15.01.2025 bis 17.02.2025 vorzunehmen.
Der link zu den Einschreibungen bleibt gleich wie in den Vorjahren:
Was ist ZIB?
Das ZIB will die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler erheben und entsprechende Angebote realisieren, ein Informations-und Beratungsangebot zu schulischen und persönlichen Themen schaffen, eine gelingende Kommunikation in der Schulgemeinschaft fördern, sowie Schülerinnen und Schüler in der Phase des Schuleinstieges, des Schulwechsels, der Studien-und Berufswahl begleiten.
Was ist Mobbing?
Tätigkeiten im Bereich Schule – Arbeitswelt
Das Realgymnasium und die Fachoberschule für Bauwesen anerkennt folgende Tätigkeiten: Übersicht (pdf)
Die Angebote sind -bis auf die beiden in Eigeninitiative- verpflichtend.
Summe Fachoberschule für Bauwesen: 169 Stunden (75%: 127 Stunden)
Summe Realgymnasium: 117 Stunden (75%: 87 Stunden)
Diese Initiativen „Schule – Arbeitswelt“ finden während der Unterrichtszeit statt.
Außerschulische Erfahrungen (Tätigkeiten im Sommer) werden weiterhin als Bildungsguthaben anerkannt.
Die Tätigkeiten im Bereich „Schule - Arbeitswelt“ werden in folgender Weise dokumentiert:
- Die Anwesenheit im Praktikum bestätigt der Betrieb in seiner Bewertung.
- Für die Besuche von Universitäten und Fachhochschulen müssen die Schüler/innen eine Bestätigung der jeweiligen besuchten Institution vorlegen und unmittelbar nach dem Besuch im Sekretariat abgeben. Dasselbe gilt für Beratungsgespräche bei der Berufsberatung.
- Für Betriebs- und Laborbesichtigungen erhalten die Lehrpersonen auf Nachfrage eine Anwesenheitsliste im Sekretariat.
- Alle weiteren angeführten Tätigkeiten werden durch Unterschrift des Schülers/der Schülerin auf einer Anwesenheitsliste der Schule bestätigt.
Die Dokumentation muss gewährleisten, dass für jede/n einzelne/n Schüler/in am Ende des 5. Schuljahres überprüft werden kann, dass er/sie die vorgesehenen Stunden absolviert hat. Die Anerkennung erfolgt durch die Schulführungskraft, gegebenenfalls in Rücksprache mit den zuständigen Lehrpersonen.