Ansuchen um Studienstipendium

Jene Schüler:innen, welche im Schuljahr 2024/2025 aus Studiengründen außerhalb der Familie untergebracht sind (Heim, Tagesheim, Privat), haben die Möglichkeit, um eine Studienbeihilfe anzusuchen. Folgende Termine wrude mit Dekret Nr. 18168 vom 23.10.2024 festgelegt:

 

·       Antragszeitraum: 03. Februar 2025 – 02. April 2025, innerhalb 12 Uhr

·       Veröffentlichung dser vorläufigen Rangordnung: 15. Mai 2025

·       Berichtigungszeitraum: 16. Mail 2025 – 30. Mai 2025, innerhalb 12 Uhr

·       Veröffentlichung endgültige Rangordnung: bis zum 30. Juni 2025

·       Auszahlung der Studienbeilifen: innerhalb August 2025

 

Der für die Antragstellung essenzielle FWL (Faktor der wirtschaftlichen Lage – bezogen auf das Einkommen 2023) kann mittels EEVE-Erklärung erstellt werden. Wurde dieser bereits erstellt, so ist dieser jedenfalls gültig.

 

Für weitere Informationen und zum Online-Gesuch: www.provinz.bz.it/studienbeihilfe-heimschueler