Verwaltungstätigkeiten und Verfahren

A - Daten zu den Verwaltungstätigkeiten

B - Verfahrensarten

C - Monitoring der Verfahrenszeiten:   

Die ursprünglich laut Artikel 24, Absatz 2 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 33/2013 vorgesehene Pflicht zur Veröffentlichung der Ergebnisse des regelmäßigen Monitorings über die Einhaltung der Verfahrensfristen wurde mit Art. 43, Abs. 1 des Gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 97/2016 wieder aufgehoben.

D -  Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen

Bestimmungen über die Ersatzerklärungen und die Verwaltungsunterlagen im Sinne des Landesgesetzes Nr. 17, vom 22. Oktober 1993, „Regelung des Verwaltungsverfahrens“.

Art. 5_Unterlagen

Anträge werden an die Kontaktdaten der Schule gerichtet.