Vorbeugung der Korruption

Informationen und Unterlagen zur Vorbeugung der Korruption

Dreijahresplan für die Vorbeugung der Korrupiton und die Trasparenz:

Korruptionsvorbeugung

Verantwortliche/Verantwortlicher für die Vorbeugung der Korrupiton und der Transparenz:

Korrutionsvorbeugung

Verordnungen für die Vorbeugung und Ahndung der Korruption und Illegalität: trifft auf die Schulen nicht zu

Bericht des/der Verantwortlichen für die Vorbeugung der Korrupiton und Transparenz:

Korruptionsvorbeugung

Von der ANAC erlassene Maßnahmen und Akte zur Anpassung an diese Maßnhamen: bis heute sind keine Maßnahmen und Anpassungen gemäß Artikel 1, Absatz 3 Gesetz Nr. 190/2012 bekannt (letzte Aktualisierung 23.06.2025).

Feststellung der Verstöße: bis heute sind keine Feststellungsakte von Verstößen gegen die Bestimmungen des gesetzesvertretenden Derkrets Nr. 39/2012 bekannt (letzte Aktualisierung 23.06.2025).

 

Bürgerzugang: 

Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können. 

Zugangsvoraussetzungen:

Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.“

Maßhnahmen ANAC: Es wurden keine Maßnahmen ergriffen.

Register der Anfragen um Bürgerzugang SJ 2023-24:

1. Semester + 2. Semester

Register der Anfragen um Bürgerzugang SJ 2024-25:

1. Semester + 2. Semester

Register der Anfragen um Bürgerzugang SJ 2025-26:

1. Semester + 2. Semester

Zugänglichkeit, Katalog der Daten und Metadaten und Datenbanken:

Trifft für Schulen nicht zu.

 

Zusätzliche Informationen:

in Bearbeitung